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Telefon : 0170 / 9532860  bzw.  0621 49 63 610

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zu den Leistungen Leistungen Einsatzbericht "Info-Blatt" download der Beitrittserklärung Beitrittserklärung Satzung SATZUNG

            

Stand:2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Bereits im 19. Jahrhundert wurden in Ilvesheim kath. Schwestern erwähnt. Sie kamen aus dem Mutterhaus in Gengenbach und gehören dem Franziskanerorden an. Seit 1982 bis 2001 war Sr. Ildefonsa zuständig für die Einsatzleitung der Sozialstation. Heute betreut sie alle Menschen, die Trost und Zuspruch benötigen (Hospiz und Seelsorge). Im Jahr 1988 wurde die Sozialstation dem Caritas Freiburg angeschlossen (Dachverband). Unser Einzugsgebiet umfasst Ilvesheim, Ladenburg, Seckenheim, Feudenheim. Die Sozialstation übernimmt sowohl die Pflege von Kranken als auch die Versorgung medizinisch verordneter Maßnahmen, wie die Leistung der Pflegeversicherung. Seit 01.01.2003 ist Frau Ute Lampertsdörfer für die Pflegedienstleitung zuständig. Unser Team setzt sich aus Fachpersonal zusammen. Derzeit sind 6 Schwestern und 1 Pfleger im Einsatz. 

Wir leisten unsere Dienste aus dem Grundverständnis christlicher Nächstenliebe, unabhängig von Nationalität, Konfession und Gesinnung. Unser Leitbild heißt “ Menschen würdig pflegen“. Damit soll ermöglicht werden, alte und kranke Menschen in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung bleiben können.

Wir sind ständig an der Weiterentwicklung und an der Umsetzung der Pflegequalität, Pflegeprozess, Qualitätsmanagement bemüht, zum Wohle unserer Klienten als auch für unsere Mitarbeiter. Bei einem Kinästhetik-Kurs haben die Mitarbeiter verschiedene Grundtechniken (Transfer/Hebetechniken) vermittelt bekommen und wenden diese kontinuierlich bei unseren Klienten an.

 
   

 

 

Ansprechpartner : Hr. Diakon  K. Hoock   Tel.0621 492183

Einsatzleitung      : Tel. 0170 / 9532860 (Handy)

Sozialstation:  0621 49 63 610  (Telefon / Fax)
Die Katholische Kirchengemeinde St. Peter Ilvesheim
Weinheimerstr. 3  68549 Ilvesheim  

 

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Leistungen: 

 

 

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Leistungen der Krankenkasse SGB V

Behandlungspflege zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung:

  • Injektionen s.c und i.m

  • Anlegen von Kompressionsverbänden

  • An- und ausziehen der Kompressionsstrümpfe

  • Blasenspülung

  • Spez. Krankenbeobachtung (RR- Kontrolle/BZ-Kontrolle)

  • Dekubitusbehandlung

  • Flüssigkeitsbilanzierung

  • Infusionen s.c

  • Katherisierung der Harnblase

  • Medikamentangabe und herrichten

  • Stomaversorgung

  • Versorgung PEG (Ernährungssonde)

  • Versorgung Suprapubischer Katheter

  • Wechsel und Pflege der Trachealkanüle

  • Anlegen und wechseln von Wundverbänden

  • Portversorgung

Leistung der Pflegekasse nach SGB XI nach Leistungskatalog

  • Gr. Toilette (Ganzkörperwaschung)

  • Kl. Toilette  (Teilwäsche)

  • Hilfe der Körperpflege

  • Transfer/An/Ausziehen

  • Hilfe bei Ausscheidung

  • Lagern/Betten

  • Mobilisation

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

  • Verabreichen von Sondenkost

  • Zubereitung einer einfachen Mahlzeit

  • Vollständiges Beziehen eines Bettes

 SonSonstige Leistungen:

  • 24 Stunden Erreichbarkeit

  • Vermittlung von Hausnotrufdiensten

  • Vermittlung von Essen auf Rädern

  • Hauswirtschaftliche Versorgung/Kooperationsvertrag

  • Pflegeleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung

  • Pflegeeinsätze §37 Abs. 3

  • Pflegehilfsmittelberatung

  • Begleitung und Beratung

  • Unterstützung bei der Antragstellung/Pflegekasse

  • Seelsorge

  • Sterbebegleitung / Palliativversorgung

 

Die entstehenden Kosten werden getragen von:

  • Krankenkasse > genehmigte Verordnung

  • Pflegekasse > Pflegegeld

  • Wenn das Pflegegeld ausgeschöpft ist, muss der Leistungsnehmer den Restbetrag  selbst übernehmen.

  • Beiträge des Fördervereins
     

Haben wir Ihr Interesse an unserer Einrichtung geweckt, so nehmen Sie doch bitte Kontakt mit uns auf. Wir würden uns sehr darüber freuen.       

 
 

 

 

Information: Das bringt die Pflegereform 2008

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verändert die Strukturen der Pflege zugunsten aller beteiligten, insbesondere aber der Pflegebedürftigen, der Angehörigen und der Pflegenden. Das führt dazu, dass die Pflegeversicherung noch besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen ausgerichtet wird.

 Die Leistungen werden schrittweise erhöht.

ambulanten Sachleistungsbeträge gem. § 36 

Pflegstufe            bisher €           2010/2011   

Stufe I                420,00 €                440,00 €

Stufe II               980,00 €              1040,00 €

Stufe III           1470,00 €               1510,00 €

Pflegegeld gem. § 37

Pflegstufe            bisher €           2010/2011 

Stufe I               215,00 €               225,00 €

Stufe II              420,00 €               430,00 €

Stufe III             675,00 €               685,00 €

Verhinderungspflege gem. § 39

Bisher                      1470,00 €

2010/2011              1510,00 €

 

Tages- und Nachtpflege  gem. § 41

Stufe I               420,00 €               440,00 €

Stufe II              980,00 €               1024,00 €

Stufe III            1470,00 €              1510,00 €

 

Kurzzeitpflege

Bisher                      1470,00 €

2010/2011              1510,00 €

 

 

Für die Aufgaben der pflegerischen und medizinischen Versorgung sind von den Kassen genau festgelegte Minuten vorgegeben. Damit wir über diese Minutentakte hinaus den Kranken und Alten menschlich nahe sein können, helfen uns die Beiträge der ca. 380  Mitglieder im Förderverein. 

Die Mitgliedschaft im Förderverein ambulante Pflege beträgt pro Jahr und Familie € 20.-

Wir würden uns dringend wünschen, dass noch viel mehr Familien in Ilvesheim aus Solidarität, sozialer Verantwortung und möglicherweise eintretendem Eigenbedarf diesem Förderverein beitreten.

 

,Hier können Sie das Anmeldeformular downloaden  
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